Betroffene
alpinfra unterstützt:
Öffentliche Körperschaften (z.B. Gemeinden, Unterabteilungen der Gemeinden, Kantonalrechtliche Körperschaften), Privatrechtliche Körperschaften (z.B. Genossenschaften, Korporationen, Vereine), Rechtsgemeinschaften (z.B. einfache Gesellschaften)
alpinfra nimmt Anträge von Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen wie des privaten Rechts entgegen. Einzelpersonen alleine können keine Unterstützung beantragen, jedoch kommen die Leistungen selbstverständlich auf indirekte Weise und in erster Linie der Bergbevölkerung zugute.